Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB)

A-T Motorradreisen

1. Anmeldung/Teilnehmereignung

1.1.)Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter ,A-T Motorradreisen, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung Kann schriftlich oder per E-Mail/Internet erfolgen. Der Reisevertrag             kommt zustande wenn der Reiseveranstalter die Rückbestätigung dem Kunden zusendet. 

1.2.)Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass unsere Reisen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet sind.

1.3.) Die Reisen sind nicht für Wiedereinsteiger geeignet, es sei denn es wurde extra in der entsprechenden Tour ausgewiesen (für Anfänger/Wiedereinsteiger geeignet).

2. Bezahlung

Nach Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zu leisten, die Restzahlung erfolgt bis spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt ohne gesonderte Aufforderung. Sollte der Zeitraum von der Buchung bis zum Reiseantritt weniger als 5  Wochen betragen ist der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen fällig. In jedem Falle muss die Bezahlung vor Reiseantritt erfolgt sein. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt per Überweisung oder in Bar. Ihre Zahlungen sind durch den der Buchungsbestätigung beigelegten Sicherungsschein im Sinne § 651 k des Bürgerlichen Gesetzbuches abgesichert. Für Reisen mit einer Dauer von nicht mehr als 24 Stunden, die keine Übernachtung einschließen und weniger als 75,00 Euro kosten ist die Aushändigung eines Sicherungsscheines nicht notwendig, da hierfür eine Ausnahmeregelung gilt. Der Kunde hat ein Leistungsverweigerungsrecht, solange ihm kein Sicherungsschein ausgehändigt wurde.

 

3. Preise und Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt bzw. Homepage und der Reisebestätigung des Veranstalters. 

3.1.) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider nach bestem Wissen und Gewissen herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den gesamten Ablauf der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die Fahrtroute geringfügig zu ändern und geplante Hotels, Gasthöfe, Restaurants und Cafés durch gleichwertige/ähnliche zu ersetzen. 

3.2.) Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in angemessenem Umfang möglich, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als drei Monate liegen. Der Kunde ist hierüber bis spätestens 4 Wochen vor Anreise in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen über 7,5% des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.

 3.3.) Für Alleinreisende besteht die Möglichkeit, das Zimmer mit einem gleichgeschlechtlichen Mitreisenden zu teilen. Da dies davon abhängt, ob sich ein gleichgesinnter Teilnehmer findet, können wir halbe Doppelzimmer leider nicht garantieren. Aus dem Grund wird bei Buchung eines halben Doppelzimmers der Einzelzimmerzuschlag in Rechnung gestellt. Sollte sich bis 4 Wochen vor Reiseantritt ein Zimmerpartner finden, ist der Einzelzimmerzuschlag hinfällig. Bereits geleistete Zahlungen werden umgehend zurück erstattet. 

3.4.) Die Buchung eines Doppelzimmers beinhaltet immer die Buchung eines halben Doppelzimmers, welches mit einem weiteren Zimmerpartner belegt wird.

 

4. Leistungen die nicht enthalten sind.

Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgeführt sind, sind im Tourenpreis nicht inklusive.

 

5. Umbuchung bzw. Rücktritt durch den Kunden

5.1.) Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt soll in schriftlicher Form erfolgen. Der Kunde erhält vom Reiseveranstalter eine Bestätigung der Stornierung. 

5.2.) Beim Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgendem vom Hundertsatz des Reisepreises errechnet: 

          -  bis 61 Tage vor Anreise 15% des Reisepreises (mind. 50,00 €) 

           -  bis 45 Tage vor Anreise 30% des Reisepreises 

           -  bis 31 Tage vor Anreise 60% des Reisepreises 

           -  bis 10 Tage vor Anreise 90% des Reisepreises 

Sollten die tatsächlichen Kosten über diese Sätze hinausgehen, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, die tatsächlichen Kosten zu verlangen. In allen Fällen steht dem Kunden das Recht zu, dem Veranstalter einen geringeren Schaden nachzuweisen. Soweit bestimmte Leistungen nur vermittelt werden, gelten die Stornogebühren des jeweiligen Leistungsträgers. 

5.3.) Wird bei Gruppenbuchungen durch Stornierung einzelner Personen die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, für die der Veranstalter eine Gruppenermäßigung angeboten hat, unterschritten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.4.) Soweit der Kunde vor Reiseantritt einzelne Leistungen umbuchen möchte, sind die entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsgebühren von ihm voll zu tragen. 

5.5..) Im Falle einer Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro fällig bis zum 61 Tag vor der Abreise, danach siehe Pkt. 5.2.. 

5.6.) Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Preis nicht enthalten, wird jedoch empfohlen

 

6. Kündigung/Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn: 

6.1.) die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Mindesteilnehmerzahl 6 Personen. Der Veranstalter muss dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Reisepreis zurückerstatten. 

6.2.) sich herausstellt, dass der Kunde den Erfordernissen der Reise nicht entspricht (z.B. Führerschein nicht vorhanden, gesundheitlich gefährdet). In diesem Fall muss der Kunde dem Reiseveranstalter die entstehenden Kosten erstatten (siehe auch Stornosätze unter Pkt. 5.2.).

 

7. Nichteinhaltung der Gruppenregeln/Verkehrsvorschriften/nicht beanspruchte Leistungen

7.1.)Hält sich der Kunde nicht an Verkehrsvorschriften oder die Bestimmungen der Gruppenreise, kann der Veranstalter den Vertrag für ungültig erklären. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Erstattung des Reisepreises.

7.2.) Nimmt der Kunde nach Reiseantritt aus zwingenden, weder von ihm noch vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder tritt der Kunde die Rückreise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises. Der Veranstalter wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung bemühen..

 

8. Abbrechen der Tour durch den Veranstalter, wenn

8.1.) der Veranstalter/Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson gestellt werden kann. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den anteiligen Reisepreis für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet. 

8.2.) Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbaren Ereignisse durch höhere Gewalt die Durchführung der Tour unmöglich machen.

 

9. Mitwirkungspflicht 

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen und ihm eine angemessene Zeit zur Abhilfe einzuräumen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf eine Minderung nicht gegeben. Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Tourende schriftlich an den Reiseveranstalter zu richten. 

 

10. Bild, Film- und Videomaterial 

Der Veranstalter ist berechtigt, die auf den Touren angefertigten Fotos, Dias und Videos für Werbezwecke zu verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist nicht gestattet, wenn der Kunde widerspricht. 

 

11. Allgemeines 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Reise- und Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde für sich und alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen diese Bestimmungen verbindlich an. Der Veranstalter behält sich die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern vor.

 

12. Haftung 

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung des Reiseveranstalters ist, für Schäden die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf den Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nur durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht wird oder soweit der Veranstalter allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter kann sich auf einen Haftungsausschluss bzw. eine Haftungsbeschränkung berufen, soweit die Haftung für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung aufgrund internationaler Übereinkommen oder darauf beruhender gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt ist

 

13. Haftungsverzichtserklärung: 

Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu: 

Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens voll bewusst. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Veranstalter, noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, welche die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich.

 

14. Reiseveranstalter

Veranstalter, soweit nicht anders angegeben:

A-T Motorradreisen  Inh. Jürgen Haug  Gartenstraße 5   87545 Burgberg i. Allgäu

 

15. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz. Hierfür gelten die allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung über den Gerichtsstand.

Burgberg im Februar 2023

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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